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Wolf ins niedersächsische Jagdgesetz aufgenommen

[Hannover] Der niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am Dienstag dafür gestimmt, den Wolf ins Jagdgesetz des Landes aufzunehmen. Die Regierungsfraktionen SPD und CDU sowie die FDP und die fraktionslosen Abgeordneten stimmten dafür, die Grünen dagegen. Der Wolf soll auch nach seiner Aufnahme ins Gesetz eine ganzjährige Schonzeit erhalten, so Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU). Jagd auf Wölfe sei demnach nur zulässig, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorliege. Auch die Verpflichtung zur Verwendung von bleifreier Munition sei Teil des überarbeiteten Gesetzes, so der jagdpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerd Will. Die Landesjägerschaft begrüßte die Novelle des Jagdgesetzes.