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Stadt Wilhelmshaven begrenzt Kundenzahl in Geschäften

[Wilhelmshaven] Die Stadt Wilhelmshaven spezifiziert die Landesvorgaben zur Öffnung der Geschäfte per Allgemeinverfügung. Diese begrenzt unter anderem die Gesamtzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten dürfen: je 25 m² Verkaufsfläche darf ein Kunde eingelassen werden. Auch für die Nordseepassage wird eine spezielle Höchstgrenze gewählt – diese gilt jedoch nur für die Passage als Ganzes. In den Geschäften, die sich in der Nordseepassage befinden, gelten die Regeln der Allgemeinverfügung.

Foto: Fabian Metzner