Oldenburg

Die Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen darf sich am Bieterverfahren um den Kauf des Landeskrankenhaus Wehnen beteiligen. Die vom Land Niedersachsen beauftragte Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers hat gestern bekannt gegeben, dass die AWO die Eignungskriterien erfülle. Bis zum 17. Juli muss sie nun ein vorläufiges Angebot abgeben.