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Schlangenhaut im Postpaket festgestellt

[Emden/Oldenburg] Bei einer Paketabfertigung im Zollamt in Emden fanden Zöllner letzten Monat im inneren des Paketes Schlangenhaut. Durch Experten vor Ort konnte jetzt festgestellt werden, dass die Haut von einer Python stammt, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fällt, so Frank Mauritz der Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg. Rund 175 Staaten sind dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) beigetreten. Mehr als 8.000 Tierarten und etwa 40.000 Pflanzenarten stehen heute unter seinem Schutz. Damit ist die Einfuhr und der Handel mit Pythonhaut verboten, so Mauritz weiter:

Foto: NGG-Region Oldenburg-Ostfriesland